Allgemeine Geschäftsbedingungen

LeRoMi-Camper

Einzelunternehmen, Inhaber: Alexander R. Kluskens

Heinrich-Haanen-Str. 18-H7, 41334 Nettetal-Lobberich, Deutschland

E-Mail: info@leromi-camper.de | Telefon: +49 (0) 2153 1399236

Stand: Juni 2026

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen LeRoMi-Camper, Inhaber Alexander R. Kluskens, nachfolgend „LeRoMi-Camper“, und seinen Kunden über Beratung, Planung, Umbau, Ausbau, Einbau, Nachrüstung, Anpassung, Reparatur und sonstige Leistungen im Bereich Camper, Wohnmobile, Kastenwagen, Vans und vergleichbarer Fahrzeuge.
  2. LeRoMi-Camper verkauft keine Neufahrzeuge und keine vollständigen neuen Fahrzeuge. Vertragsgegenstand ist grundsätzlich der Umbau, Ausbau, Einbau oder die Bearbeitung eines vom Kunden bereitgestellten Fahrzeugs.
  3. Kunden können Verbraucher oder Unternehmer sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  4. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass LeRoMi-Camper erneut auf sie hinweisen muss.
  5. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn LeRoMi-Camper ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

2. Vertragsgegenstand

  1. Vertragsgegenstand sind die im jeweiligen Angebot, Auftrag, Leistungsverzeichnis, Kostenvoranschlag, Umbaukonzept oder in einer sonstigen Individualvereinbarung beschriebenen Leistungen.
  2. Die Leistungen können insbesondere Beratung und Planung von Camperumbauten, Ausbau und Umbau von Kundenfahrzeugen, Einbau von Möbeln, Modulen, Elektrik, Wasseranlagen, Heizungen, Solaranlagen, Fenstern, Dachkomponenten oder sonstigem Zubehör, Lieferung und Einbau von Bauteilen, Zubehör und Materialien sowie sonstige individuell vereinbarte Werkleistungen umfassen.
  3. Maßgeblich ist ausschließlich die konkret vereinbarte Beschaffenheit. Öffentliche Äußerungen, Prospekte, Abbildungen, Social-Media-Beiträge, Beispielausbauten oder Darstellungen auf der Website sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich Vertragsbestandteil geworden sind.
  4. Bei individuell geplanten Aus- und Umbauten können technische, optische oder konstruktive Abweichungen auftreten, soweit diese für den Kunden zumutbar sind und die vereinbarte Funktion nicht wesentlich beeinträchtigen.

3. Vertragsschluss

  1. Angebote von LeRoMi-Camper sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
  2. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von LeRoMi-Camper annimmt oder LeRoMi-Camper den Auftrag des Kunden ausdrücklich bestätigt.
  3. Die Annahme oder Bestätigung kann insbesondere vor Ort, schriftlich, per E-Mail, per WhatsApp, telefonisch oder über ein Online-Kontaktformular erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  4. Bei umfangreichen Umbauten kann LeRoMi-Camper den Vertragsschluss von einer Anzahlung, einer schriftlichen Auftragsbestätigung, der Bereitstellung des Fahrzeugs, der Freigabe von Plänen oder der Freigabe eines Leistungsverzeichnisses abhängig machen.
  5. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Individualvereinbarung. Diese geht den AGB vor.

4. Fernabsatz, Verbraucher und Widerrufsrecht

  1. Schließt ein Verbraucher mit LeRoMi-Camper einen Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, insbesondere per E-Mail, Telefon, WhatsApp, Kontaktformular oder online, kann ein Fernabsatzvertrag vorliegen.
  2. Schließt ein Verbraucher einen Vertrag außerhalb der Geschäftsräume von LeRoMi-Camper, kann ebenfalls ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen.
  3. Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird der Verbraucher vor Vertragsschluss gesondert über das Widerrufsrecht, die Widerrufsfrist, die Voraussetzungen, die Rechtsfolgen und das Muster-Widerrufsformular informiert.
  4. Ein pauschaler Verzicht des Verbrauchers auf ein gesetzliches Widerrufsrecht wird nicht vereinbart. Stattdessen gelten die gesetzlichen Regelungen über Ausschluss, Erlöschen und Wertersatz.
  5. Das Widerrufsrecht besteht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Dies kann insbesondere individuell angefertigte Camperausbauten, Möbelmodule, Einbauten, Zuschnitte, Sonderanfertigungen oder sonstige individuell geplante und hergestellte Ausbauteile betreffen.
  6. Soweit der Vertrag neben der Herstellung oder Lieferung individueller Teile auch Dienstleistungen oder Werkleistungen umfasst, bleibt im Einzelfall zu prüfen, ob und in welchem Umfang ein Widerrufsrecht besteht, ausgeschlossen ist oder vorzeitig erlischt.
  7. LeRoMi-Camper beginnt bei Verbrauchern vor Ablauf der Widerrufsfrist nur dann mit der Ausführung der Arbeiten, wenn der Verbraucher hierzu ausdrücklich seine Zustimmung erteilt und ausdrücklich verlangt hat, dass LeRoMi-Camper vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt.
  8. Der Verbraucher bestätigt in diesem Fall zugleich seine Kenntnis davon, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung durch LeRoMi-Camper sein Widerrufsrecht hinsichtlich der vollständig erbrachten Dienst- oder Werkleistung verliert, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
  9. Widerruft der Verbraucher den Vertrag, nachdem er ausdrücklich verlangt hat, dass LeRoMi-Camper vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, schuldet der Verbraucher LeRoMi-Camper Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
  10. Ein vollständiger Ausschluss oder Verzicht auf gesetzliche Verbraucherrechte findet nur statt, soweit dies gesetzlich ausdrücklich zugelassen ist.

5. Kostenvoranschläge, Preise und Änderungen

  1. Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
  2. Soweit während der Arbeiten zusätzliche Leistungen, Materialänderungen, technische Erfordernisse oder bisher nicht erkennbare Fahrzeugzustände auftreten, informiert LeRoMi-Camper den Kunden hierüber, soweit dies möglich und zumutbar ist.
  3. Zusätzliche Leistungen werden nur ausgeführt, wenn sie vom Kunden beauftragt wurden oder zur ordnungsgemäßen, sicheren oder technisch sinnvollen Durchführung der beauftragten Leistung erforderlich sind.
  4. Bei Verbrauchern wird LeRoMi-Camper wesentliche Kostenüberschreitungen vor Ausführung zusätzlicher Arbeiten anzeigen und die Zustimmung des Kunden einholen, sofern keine Gefahr im Verzug besteht.
  5. Alle Preise verstehen sich gegenüber Verbrauchern einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern können Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben werden.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde hat LeRoMi-Camper alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen vollständig und richtig mitzuteilen.
  2. Dazu gehören insbesondere Angaben zu Fahrzeugtyp, Baujahr, Modell und Ausstattung, Eigentumsverhältnissen, Leasing, Finanzierung oder Sicherungsrechten Dritter, Vorumbauten, Vorschäden, Reparaturen, technischen Veränderungen, Feuchtigkeitsschäden, Rost, Undichtigkeiten, gewünschter Nutzung, Zuladung, Gewicht, Sitzplätzen, Eintragungswünschen sowie vorhandenen Dokumenten.
  3. Der Kunde versichert, zur Beauftragung der Arbeiten am Fahrzeug berechtigt zu sein.
  4. Ist das Fahrzeug geleast, finanziert, sicherungsübereignet oder mit Rechten Dritter belastet, hat der Kunde LeRoMi-Camper hierüber vor Vertragsschluss zu informieren und erforderliche Zustimmungen Dritter eigenverantwortlich einzuholen.
  5. Der Kunde stellt sicher, dass das Fahrzeug zum vereinbarten Termin zugänglich, frei von nicht benötigten Gegenständen und in einem Zustand bereitgestellt wird, der die Arbeiten ermöglicht.
  6. Verzögerungen oder Mehrkosten, die auf fehlende, falsche oder verspätete Angaben oder Mitwirkungshandlungen des Kunden zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Kunden.

7. Kundenfahrzeug, Zustand und Vorprüfung

  1. LeRoMi-Camper schuldet keine vollständige technische Gesamtprüfung des Kundenfahrzeugs, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
  2. LeRoMi-Camper prüft das Fahrzeug nur insoweit, wie dies für die beauftragten Arbeiten erforderlich und üblich ist.
  3. Werden während der Arbeiten Mängel, Vorschäden, Rost, Feuchtigkeitsschäden, elektrische Defekte, tragende Schäden oder sonstige Umstände erkennbar, die die Ausführung beeinflussen, informiert LeRoMi-Camper den Kunden.
  4. LeRoMi-Camper ist berechtigt, die Arbeiten auszusetzen, wenn eine sichere, fachgerechte oder wirtschaftlich sinnvolle Durchführung ohne zusätzliche Maßnahmen nicht möglich ist.
  5. Mehrkosten infolge nicht erkennbarer Vorschäden, unzutreffender Kundenangaben oder notwendiger Zusatzarbeiten trägt der Kunde, soweit LeRoMi-Camper diese nicht zu vertreten hat und die Zusatzarbeiten beauftragt wurden oder zur sicheren Durchführung erforderlich sind.

8. Termine und Fristen

  1. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
  2. Liefer- und Fertigstellungstermine stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Materialverfügbarkeit, ordnungsgemäßer Mitwirkung des Kunden und technischer Durchführbarkeit.
  3. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen, Krankheit, behördlichen Maßnahmen, technischen Problemen am Fahrzeug, fehlender Mitwirkung des Kunden oder sonstiger nicht von LeRoMi-Camper zu vertretender Umstände verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
  4. Der Kunde wird über wesentliche Verzögerungen informiert.

9. Abnahme

  1. Soweit werkvertragliche Leistungen erbracht werden, ist der Kunde nach Fertigstellung zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistung vertragsgemäß erbracht wurde.
  2. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
  3. LeRoMi-Camper kann dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen.
  4. Nimmt der Kunde die Leistung innerhalb dieser Frist nicht ab, obwohl er dazu verpflichtet ist, gilt die Leistung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften als abgenommen.
  5. Bei der Abnahme erkennbare Mängel sind möglichst im Abnahmeprotokoll zu dokumentieren.

10. Zahlung, Abschläge und Fälligkeit

  1. Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
  2. LeRoMi-Camper kann angemessene Anzahlungen oder Abschlagszahlungen verlangen, insbesondere bei individuell anzufertigenden Bauteilen, Materialbestellungen oder umfangreichen Umbauten.
  3. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort nach Zugang ohne Abzug fällig.
  4. Die Herausgabe des Fahrzeugs kann bis zur vollständigen Zahlung fälliger Forderungen verweigert werden, soweit LeRoMi-Camper ein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht oder Pfandrecht zusteht.
  5. Gegenüber Unternehmern ist LeRoMi-Camper berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

11. Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte Waren, Bauteile, Module und Zubehör bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von LeRoMi-Camper, soweit sie nicht wesentlicher Bestandteil des Fahrzeugs geworden sind.
  2. Gegenüber Unternehmern bleibt das Eigentum bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vorbehalten.
  3. Der Kunde darf Vorbehaltsware vor vollständiger Zahlung nicht veräußern, verpfänden, sicherungsübereignen oder sonst darüber verfügen, sofern LeRoMi-Camper nicht zustimmt.

12. Gesetzliches und vertragliches Werkunternehmerpfandrecht

  1. LeRoMi-Camper steht wegen seiner Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag das gesetzliche Unternehmerpfandrecht nach § 647 BGB an dem vom Kunden übergebenen und bearbeiteten Fahrzeug sowie an den von LeRoMi-Camper hergestellten oder ausgebesserten beweglichen Sachen zu, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
  2. Zusätzlich vereinbaren die Parteien zugunsten von LeRoMi-Camper ein vertragliches Pfandrecht an dem vom Kunden übergebenen Fahrzeug, Fahrzeugzubehör, Fahrzeugschlüsseln, Fahrzeugpapieren, eingebauten Teilen, Ausbauteilen und sonstigen im Besitz von LeRoMi-Camper befindlichen Gegenständen des Kunden, soweit diese Gegenstände im Zusammenhang mit dem Auftrag an LeRoMi-Camper übergeben wurden.
  3. Das vertragliche Pfandrecht sichert alle fälligen Forderungen von LeRoMi-Camper aus dem jeweiligen Auftrag, insbesondere Werklohn, Materialkosten, Zusatzleistungen, Abschlagsforderungen, Standkosten, Verwahrkosten, Verzugsschäden und sonstige vertraglich geschuldete Nebenforderungen.
  4. Gegenüber Unternehmern sichert das vertragliche Pfandrecht zusätzlich alle fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung, soweit ein ausreichender Zusammenhang mit dem übergebenen Fahrzeug oder Auftrag besteht und dies gesetzlich zulässig ist.
  5. LeRoMi-Camper ist berechtigt, die Herausgabe des Fahrzeugs und der sonstigen Pfandgegenstände bis zur vollständigen Zahlung der gesicherten fälligen Forderungen zu verweigern.
  6. Der Kunde versichert, Eigentümer des Fahrzeugs zu sein oder zur Einräumung des Pfandrechts berechtigt zu sein. Bestehen Rechte Dritter, insbesondere Leasing-, Finanzierungs-, Sicherungs- oder Eigentumsvorbehaltsrechte, hat der Kunde LeRoMi-Camper hierüber vor Übergabe des Fahrzeugs unaufgefordert in Textform zu informieren.
  7. Eine Verwertung des Pfandgegenstands erfolgt nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
  8. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Regelung nur, soweit sie gesetzlich zulässig ist und keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

13. Standkosten und Verwahrung nach Fertigstellung

  1. Wird das Fahrzeug nach Fertigstellung, Abnahmefähigkeit oder berechtigter Bereitstellung zur Abholung nicht innerhalb einer angemessenen Frist abgeholt, kann LeRoMi-Camper dem Kunden eine angemessene Nachfrist zur Abholung setzen.
  2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann LeRoMi-Camper angemessene Stand- und Verwahrkosten berechnen, sofern der Kunde die verspätete Abholung zu vertreten hat.
  3. Die Höhe der Standkosten wird dem Kunden spätestens mit Fristsetzung mitgeteilt.
  4. Weitergehende Rechte, insbesondere Zurückbehaltungsrechte und Pfandrechte, bleiben unberührt.

14. Fahrzeugpapiere, Zulassung, Eintragungen und technische Abnahmen

  1. Soweit Umbauten eine technische Abnahme, Eintragung, Genehmigung oder Änderung der Fahrzeugpapiere erfordern, ist dies nur geschuldet, wenn es ausdrücklich vereinbart wurde.
  2. LeRoMi-Camper weist den Kunden auf erkennbare eintragungs- oder zulassungsrelevante Punkte hin, übernimmt jedoch keine Garantie dafür, dass eine gewünschte Eintragung, Zulassung, Abnahme oder Nutzungserlaubnis durch Behörden, Prüforganisationen oder Versicherer erteilt wird, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
  3. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, das Fahrzeug nach dem Umbau nur im zulässigen und verkehrssicheren Zustand im öffentlichen Straßenverkehr zu verwenden.
  4. Angaben zu Gewicht, Zuladung, Verbrauch, Reichweite, Autarkie, Leistung oder Nutzbarkeit sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als garantierte Beschaffenheit vereinbart wurden.

15. Gewährleistung bei Verbrauchern

  1. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
  2. Der Kunde hat bei Mängeln insbesondere Anspruch auf Nacherfüllung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
  3. Gesetzliche Rechte des Verbrauchers bei Mängeln, insbesondere Rücktritt, Minderung, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, bleiben unberührt.
  4. Eine Garantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich in Textform als Garantie bezeichnet und zugesagt wurde.

16. Gewährleistung bei Unternehmern

  1. Ist der Kunde Unternehmer, hat er die erbrachten Leistungen und gelieferten Waren unverzüglich nach Übergabe oder Abnahme zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen.
  2. Unterlässt der Unternehmer die rechtzeitige Anzeige, gilt die Leistung hinsichtlich erkennbarer Mängel als genehmigt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  3. Bei berechtigten Mängeln leistet LeRoMi-Camper zunächst nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Unternehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
  5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche von Unternehmern beträgt ein Jahr ab Abnahme oder Übergabe, soweit gesetzlich zulässig.
  6. Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, Garantien oder sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

17. Haftung

  1. LeRoMi-Camper haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet LeRoMi-Camper nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  3. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  4. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Haftungsbegrenzung nur, soweit sie gesetzlich zulässig ist.
  5. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Beauftragten von LeRoMi-Camper.

18. Vom Kunden bereitgestellte Teile und Materialien

  1. Stellt der Kunde eigene Teile, Materialien, Geräte oder Zubehör zur Verfügung, ist er für deren Eignung, Zulässigkeit, Mangelfreiheit und Kompatibilität verantwortlich.
  2. LeRoMi-Camper ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte Teile umfassend zu prüfen.
  3. LeRoMi-Camper kann den Einbau ablehnen, wenn Zweifel an Sicherheit, Zulässigkeit, Qualität, Kompatibilität oder fachgerechter Verwendbarkeit bestehen.
  4. Für Mängel, Schäden oder Verzögerungen, die auf vom Kunden bereitgestellte Teile oder Materialien zurückzuführen sind, haftet LeRoMi-Camper nur, soweit LeRoMi-Camper diese zu vertreten hat.

19. Sonderanfertigungen und Individualleistungen

  1. Camperumbauten, Möbel, Module, Zuschnitte, Einbauten und sonstige Leistungen können individuell nach Kundenvorgaben angefertigt werden.
  2. Bei Sonderanfertigungen können nachträgliche Änderungen nur berücksichtigt werden, wenn dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.
  3. Mehrkosten und Verzögerungen durch nachträgliche Änderungswünsche trägt der Kunde, sofern LeRoMi-Camper diese nicht zu vertreten hat.
  4. Bereits bestellte oder angefertigte Sonderteile können dem Kunden berechnet werden, soweit der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen oder Stornierungen wünscht und LeRoMi-Camper die Kosten nicht vermeiden kann.

20. Kündigung und Stornierung durch den Kunden

  1. Gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
  2. Kündigt oder storniert der Kunde einen bereits erteilten Auftrag, kann LeRoMi-Camper die gesetzlich zulässige Vergütung verlangen, insbesondere für bereits erbrachte Leistungen, bestellte Materialien, Sonderanfertigungen und nicht mehr vermeidbare Kosten.
  3. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass LeRoMi-Camper kein oder ein geringerer Anspruch entstanden ist.
  4. LeRoMi-Camper wird sich ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendungsmöglichkeiten anrechnen lassen, soweit gesetzlich erforderlich.

21. Fotos, Dokumentation und Referenzen

  1. LeRoMi-Camper darf Arbeiten technisch dokumentieren, insbesondere zur Qualitätssicherung, Mängelbearbeitung und internen Dokumentation.
  2. Eine Veröffentlichung von Fotos oder Videos, auf denen personenbezogene Daten, Kennzeichen oder identifizierbare Personen erkennbar sind, erfolgt nur mit Einwilligung des Kunden.
  3. Technische Detailaufnahmen ohne Personenbezug dürfen zu Dokumentations- und Referenzzwecken verwendet werden, soweit keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.

22. Datenschutz

  1. LeRoMi-Camper verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Vertragsdurchführung, Kommunikation, Abrechnung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
  2. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von LeRoMi-Camper.

23. Verbraucherstreitbeilegung

  1. LeRoMi-Camper ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

24. Anwendbares Recht

  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

25. Gerichtsstand

  1. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von LeRoMi-Camper.
  2. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

26. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  3. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.